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1:10 GT-Challenge
1:10 VTA
1:10 Beginner
1:10 Gentleman-TC
1:10 Tourenw. 17,5T
Akkus

©2024 RCMC Ibbenbüren e. V.

 

Teilnahmeberechtigung
Alle RC-Car-Begeisterten (auch nicht DMC-Mitglieder).  

Finallaufeinteilung
Die Finale werden mit max. 6 Fahrern gefahren.

Sonderregelung:
Bei 7 Teilnehmern in einer Klasse wird das A-Finale mit 7 Startern gefahren.
Bei 8 Teilnehmern in einer Klasse wird das A-Finale mit 4 Startern und das B-Finale mit ebenfalls 4 Startern gefahren.
Bei 9 Teilnehmern in einer Klasse wird das A-Finale mit 5 Startern und das B-Finale mit 4 Startern gefahren.

Meisterschaftswertung
Es wird die Wertung nach aktuellem DMC-Reglement angewendet. Bei den insgesamt sieben Läufen gibt es zwei Streichergebnisse.

Preise
Urkunden für die Plätze 1-3 im A-Finale und für die Ersten der Unterfinale bei jedem Lauf. Pokale für die Plätze 1-3 nach Saisonende.

Prüfmittel
Für alle Prüfmittel, wie z. B. die Waage oder Untersetzungslehre gilt:
Maßgeblich für die Regelkonformität sind die Prüfmittel des Veranstalters.

Veranstalter
Deutscher Minicar Club e. V., 24232 Schönkirchen

Verantwortlichkeit des Ausrichters
Der Ausrichter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne hier irgendwelche Schadensersatzansprüche zu übernehmen.

Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an dem Wettbewerb teil. Sie tragen die alleinige zivil- und privatrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den von ihnen gefahrenen Automodellen verursachten Schäden, soweit es sich um Sachschäden am Automodell und dem erforderlichen Zubehör handelt. Die Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden am Automodell auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen

den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer,

die Teilnehmer und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer,

irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Ausrichter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den Weisungen des Rennleiters, dessen Stellvertreters und der Sportkommissare Folge zu leisten.

Bei Teilnehmern, die nicht im DMC sind, haftet bei Personenschäden in der Regel die private Haftpflicht. Es liegt daher in der Verantwortung des Teilnehmers zu prüfen, inwieweit seine Haftpflichtversicherung verursachte Personenschäden abdeckt.